Zahnarzt

Zur Erlangung der Berufsbezeichnung Zahnarzt muss ein mindestens fünfjähriges Zahnmedizinstudium sowie die anschließende Zahnärztliche Prüfung absolviert werden. Diese wird über weitere fünf Monate hinweg als Staatsexamen abgelegt. Nach erfolgreich absolviertem Studium ist der Zahnarzt staatlich zugelassen.

Alle Zahnärzte sind über das Berufsrecht und seit 2004 über das Vertragszahnarztrecht gemäß § 95 d des SGB V dazu verpflichtet, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen, um die für ihren Beruf erforderlichen Fähig- und Fertigkeiten zu erhalten und nach wissenschaftlichen Erkenntnissen weiterzuentwickeln. Die Fortbildungen werden mit Zertifikaten und Bescheinigungen ausgezeichnet und müssen jeweils innerhalb von fünf Jahren durchgeführt werden. Mögliche Inhalte sind beispielsweise die allgemeine Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Implantologie, Prothetik oder Parodontologie.

Auf Basis von Weiterbildungen können sich Zahnärzte auf ein Teilgebiet innerhalb der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde spezialisieren. Darunter fallen fachzahnärztliche Bereiche wie die Kieferorthopädie, Kieferchirurgie oder das öffentliche Gesundheitswesen.

Aufgaben eines Zahnarztes

Zu den Aufgaben eines Zahnarztes gehören die Vorbeugung, Behandlung und Nachsorge von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen.

Unter dem Oberbegriff der Prophylaxe werden Maßnahmen zusammengefasst, die für eine positive Zahngesundheit sorgen sollen. Dazu zählt beispielsweise eine professionelle Zahnreinigung, mit welcher Ansammlungen auf und zwischen den Zähnen sowie Zahnstein abgetragen werden. Ein Zahnarzt wird zudem für Karies- und Parodontose-Behandlungen hinzugezogen. Zum Aufgabenbereich eines Zahnarztes zählen des Weiteren Zahnextraktionen und Wurzelbehandlungen sowie das Einsetzen von Zahnersatz, Zahninlays oder Kronen.

Für einen operativen Eingriff ist der Zahnarzt befugt, dem Patienten eine örtliche Betäubung zu verabreichen. Dies geschieht durch die Gabe eines Betäubungsmittels. Für den Oberkiefer wird eine Infiltrationsanästhesie und für den Unterkiefer eine Leitungsanästhesie durchgeführt. Das Betäubungsmittel sorgt dafür, dass im Oberkiefer das Gewebe einzelner Zähne und im Unterkiefer die komplette Nervenbahn betäubt werden kann, damit der Patient eine bestmögliche Schmerzfreiheit erhält.

Wir als Team der Praxisklinik Nilius unter der Leitung von Frau Dr. Mirela Nilius und Herrn Prof. Dr. Dr. Manfred Nilius stehen Ihnen für Fragen rund um zahnärztliche Behandlungen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie mehr über unser umfangreiches Angebot innerhalb der Zahnheilkunde erfahren möchten.